Die heutige Netzinfrastruktur genügt den künftigen Anforderungen nicht. Je nach Region sind sowohl durch die Einspeisung als auch die Energielast Netzengpässe zu ewarten. Für eine kosteneffiziente Bewirtschaftung solcher Netzengpässe stehen Verteilnetzbetreibern heute noch keine Instrumente zur Verfügung. Ein konventioneller Netzausbau allein kann dieses Problem nicht lösen und wäre im benötigten Umfang gesellschaftlich nicht akzeptiert. Daher setzt die ARGE FNB OST auf ein effizientes und aktives Engpassmanagement.
Zwei Maßnahmen sollen hier Abhilfe schaffen:
Die „Smart load control“ soll Informationen über flexible Nutzer ermöglichen, kritische Überlastungen verhindern und die Aufnahmefähigkeit von Verteilnetzen verbessern.
Dazu kommt ein „marktbasiertes Engpassmanagement“, das hohe Anforderungen an Analysefähigkeit, Kommunikation und Beschaffung von Flexibilitäten stellt. Es ermöglicht die Einbindung dezentraler Flexibilitäten in das Energiesystem.
Beispiel Brandenburg
Für einen sicheren Netzbetrieb müssen sowohl lastbedingte als auch einspeisebedingte Engpässe beherrscht werden.
Lastgetriebene Engpässe in
städtischen Netzen
In urbanen Gebieten häufen sich E-PKW und elektrische Heizlösungen sowie Batteriekleinspeicher und belasten das Netz vornehmlich in der Nieder- und Mittelspannung.
Einspeisegetriebene Engpässe in
ländlichen Netzen
In ländlichen Gebieten werden viele Erzeugungsanlagen mit hoher installierter Leistung errichtet und vornehmlich in der Mittel- und Hochspannung angeschlossen.
Voraussetzungen schaffen
1.
Hier ist die Politik gefordert: Für die „Smart load control“ muss die Zulässigkeit der selektiven Veränderungen von Einspeisung und Lasten geregelt werden. Die Notwendigkeit einer verpflichtenden Teilnahme muss geprüft und mögliche Vergütungsansprüche geklärt werden. Die gezielte Abwägung zwischen Netzausbau und Flexibilitätsnutzung muss ermöglicht werden.
2.
Eine vollständige regulatorische Anerkennung der Kosten ist notwendig. Für das „marktbasierte Engpassmanagement“ ist die Einreichung von Einsatzplänen und ihre qualitative Kontrolle notwendig. Hierzu bedarf es einer ordnungspolitischen Klärung. Sowohl der Managementprozess als auch die Übernahme der Kosten dafür erfordern ebenfalls eine rechtliche Absicherung.